Vereinsorganisation

Funktionen und Aufgaben der einzelnen Vereinsorgane.

Aufgaben des geschäftsführender Vorstand

Aufgaben des erweiterter Vorstand

Aufgaben der weitere Funktionen

Spartenbeauftragte

Es sollte idealerweise ein Sparten-SKN vorhanden sein, jedoch ist mindestens eine Sachkundigkeit erforderlich. 

  • Ansprechpartner der jeweiligen Sparte (Hoopers, Agi, THS, RO etc.)
  • Planung und Auslastung der Gruppen
  • Ansprechpartner (auf der Webseite) für Anfragen zu Trainingsplätzen in der Sparte
  • Koordination und Kommunikation mit den jeweiligen Spartentrainern
  • Budgetplanung für die Sparte in Abstimmung mit dem Sportwart / Vorstand
  • Terminplanung für Turniere, Seminare oder Sonderveranstaltungen
  • Teilnahme an den Sitzungen und Ansprechpartner der LV-Sparte

Trainer:in

  • Fachliche Ausbildung der Hund-Mensch-Teams
  • 1. Ansprechpartner:in der Gruppenmitglieder / Trainees
  • Onboarding neuer Mitglieder inkl. Prüfen und Abgabe des Anmeldeantrags (3. Seiten - ausgedruckt)
  • Jährliche Überprüfung des Impfausweises und der Haftpflichtversicherung
  • Halbjährlichen Meldung der Trainees an den Sportwart für die Datenpflege
  • Freie Trainingsplätze an die Spartenbeauftrage melden
  • Unterstützung der Trainees beim Start ins Turniergeschehen
  • Teilnahme an SKN-Veranstaltungen
  • Abmelden von Trainings in der WhatsApp Gruppe

Unser Ehrenrat

Annika P. (gewählt 2024)ist in unserem Verein nach der Mitgliederversammlung und dem Vorstand die 3. höchste Instanz.

Aktuelle Mitglieder des Ehrenrats

Vorsitz: Tina E. (gewählt 2026)

Beisitz: Annika P. (gewählt 2024)

Beisitz: Susann B. (gewählt 2025)

Vertretung: Nina W. (gewählt 2025)

Vertretung: Rüdiger S. (gewählt 2024) 

Kontakt

Ihr erreicht den Ehrenrat über diese E-Mailadresse

Funktion laut Satzung 

Der Ehrenrat setzt sich wie folgt zusammen, aus:

a) dem Vorsitzenden des Ehrenrates

b) zwei Beisitzern

c) zwei Vertretern

Die Angehörigen des Ehrenrates sind in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für 5 Jahre zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. Mitglieder des Ehrenrates dürfen keine weiteren Ämter im Sinne des § 14 bekleiden.

Der Ehrenrat hat die Aufgabe:

1. in seiner Eigenschaft als Schlichtungsausschuss alle Streitfälle unter den Mitgliedern zu schlichten, sobald er vom Vorstand oder von einem Mitglied des Vereines dazu aufgerufen wird.

2. aufgrund der Schlichtungs- und Ehrenratsordnung des Vereins auf Antrag des Vorstandes oder eines Vereinsmitgliedes Ehrenratsverfahren durchzuführen.

Weitere Informationen 

Unserer Ehrenratsordnung

Grundlage für die Einrichtung eines Ehrenrats ist § 25 BGB

Wikiwand zum Ehrenrat