Vereinsorganisation
Funktionen und Aufgaben der einzelnen Vereinsorgane.

Aufgaben des geschäftsführender Vorstand
Mitgliederverwaltung
- Ansprechpartner für (neue) Mitglieder rund um ihre Mitgliedschaft
- Stammdatenbank
- Neuanlage Anmeldungen
- Verwaltung und Aktualisierung der Daten
- Kommunikation mit den Mitgliedern,
- wenn Unterlagen etc. eingetroffen sind
- offene Posten
- Onboarding neuer Mitglieder – Information zu Dokumenten, Pflichten, Kommunikation usw.
- Arbeitsdienste
- Pflege in EasyVerein
- Kommunikation mit Mitgliedern zu Arbeitsdienststunden / offenen Stunden
- Abrechnung offenen Arbeitsstunden gemeinsam mit dem Kassenwart
Mitgliederverwaltung im DVG
- Beantragung der Mitgliedschaft(en)
- Änderung der Daten
- Abmeldung von Mitgliedern
- Beantragung der Leistungsurkunden, etc.
- Ehrungen
- Abgleich der Stammdaten des DVGs mit denen des NPVs
- Weitere Kommunikation mit dem DVG rund um Mitglieder
Vertretung des anderen Vorstandsvorsitzenden
Ansprechpartner und Vertreter des Vereins
- Ansprechpartner (auf der Webseite) für Vereinsthemen
- Ansprechpartner für Nachbarn, Politik, Stadt, Veterinärämtern usw.
- Ansprechpartner für LV und DVG sowie Teilnahme an deren Sitzungen
- Leitung der Vorstandssitzungen
Vereinspflege und -entwicklung
- Verantwortung für Trainingsbetrieb und Vereinsgelände, z.B. bei Veränderungen
- Abstimmung mit Sportwart und Platzwart zur Situation und Planungen
- Bedarfsermittlung Sparten und Anlage
- Trainerverwaltung im DVG
- Anmeldung neuer Trainer
- Verlängerungen und Anmeldungen SKN beim DVG
- Austausch mit Trainern allgemein und interne Veränderungen
- Freigaben von Rechnungen und Anschaffungen bis unter 1000 Euro, über 1000 Euro der gesamte geschäftsführende Vorstand
- Weiterentwicklung des Vereins in Abstimmung mit den Vorstandsmitgliedern
Vertretung des anderen Vorstandsvorsitzenden
Finanzen
- Buchführung
- Überweisungen von Auslagenersatz an Mitglieder nach Vorlage von Belegen/Rechnungen/Kassenbons
- Rechnungsstellung Sponsoring
- Überwachung Zahlungseingänge (Beiträge Neu-Mitglieder, etc.)
- Einziehung der Mitgliedsbeiträge
- Ausstellung von Spendenbescheinigungen
- Schnittstelle mit Turniere-Meldestellen
Jahresabschluss des Vereins
Aufgaben des erweiterter Vorstand
- Texte präzise formulieren und Kerninhalte darstellen, sodass auch später nachvollziehbar bleibt, was genau besprochen wurde und welche Entschlüsse gefallen sind
- Protokoll Erstellung
- Vor- und Nachbereitung der Vorstandsitzungen
- Vor- und Nachbereitung der Trainersitzungen
- Vor- und Nachbereitung von Mitgliederversammlungen
- Mitglieder Anschreiben: Einladungen oder Mailings
- Entwurf und Aktualisierung von NPV-Dokumenten, zum Beispiel: Aufnahmeantrag, Listen, Vorlagen
- Information und Ansprechpartner der Redaktion (Website & Sozialmedia)
- Organ aller Sparten im Vorstand, der die Interessen und Entscheidungen der Sparten vertritt, auch wenn es nicht seine eigenen sind.
- Stimmt Maßnahmen des Vorstands, die den Trainingsbetrieb und die Anlage betreffen, mit den Sparten ab, bevor diese beschlossen werden.
- Organisiert die Kommunikation und Synergien zwischen den Sparten
- Führt eigenverantwortliche Treffen mit den spartenverantwortlichen Vertretern durch, um Termine, Budgets, Turniere und Seminare sowie Auslastung der Trainingsgruppen zu organisieren und im Vorstand zu vertreten
- Trainerausbildung: SKN und Neuerwerb in Rücksprache mit dem geschäftsführenden Vorstand
- Verwaltet die Auslastung der Plätze und Zeiten in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand
- Abfrage der Besetzung und freier Plätze in den Trainingsgruppen bei den Trainern und anschließende Pflege der Mitgliederdaten in EasyVerein
- Verantwortlich und 1. Ansprechpartner für Vereinshaus und Gelände
- Initialisierung und ggf. Organisation der Arbeitsdienste
- Koordination Greenkeeper (Rüdiger & Co) und AGs
- Recherche und Einholen von Angeboten
- Koordination der Reparaturen und Arbeiten auf dem Gelände (Schornsteinfeger, etc.)
- Abstimmung und Abrechnung mit Gerken (Wasser, Strom, Müll, etc.)
Aufgaben der weitere Funktionen
Spartenbeauftragte
Es sollte idealerweise ein Sparten-SKN vorhanden sein, jedoch ist mindestens eine Sachkundigkeit erforderlich.
- Ansprechpartner der jeweiligen Sparte (Hoopers, Agi, THS, RO etc.)
- Planung und Auslastung der Gruppen
- Ansprechpartner (auf der Webseite) für Anfragen zu Trainingsplätzen in der Sparte
- Koordination und Kommunikation mit den jeweiligen Spartentrainern
- Budgetplanung für die Sparte in Abstimmung mit dem Sportwart / Vorstand
- Terminplanung für Turniere, Seminare oder Sonderveranstaltungen
- Teilnahme an den Sitzungen und Ansprechpartner der LV-Sparte
Trainer:in
- Fachliche Ausbildung der Hund-Mensch-Teams
- 1. Ansprechpartner:in der Gruppenmitglieder / Trainees
- Onboarding neuer Mitglieder inkl. Prüfen und Abgabe des Anmeldeantrags (3. Seiten - ausgedruckt)
- Jährliche Überprüfung des Impfausweises und der Haftpflichtversicherung
- Halbjährlichen Meldung der Trainees an den Sportwart für die Datenpflege
- Freie Trainingsplätze an die Spartenbeauftrage melden
- Unterstützung der Trainees beim Start ins Turniergeschehen
- Teilnahme an SKN-Veranstaltungen
- Abmelden von Trainings in der WhatsApp Gruppe
Unser Ehrenrat
Annika P. (gewählt 2024)ist in unserem Verein nach der Mitgliederversammlung und dem Vorstand die 3. höchste Instanz.
Aktuelle Mitglieder des Ehrenrats
Vorsitz: Tina E. (gewählt 2026)
Beisitz: Annika P. (gewählt 2024)
Beisitz: Susann B. (gewählt 2025)
Vertretung: Nina W. (gewählt 2025)
Vertretung: Rüdiger S. (gewählt 2024)
Kontakt
Ihr erreicht den Ehrenrat über diese E-Mailadresse
Funktion laut Satzung
Der Ehrenrat setzt sich wie folgt zusammen, aus:
a) dem Vorsitzenden des Ehrenrates
b) zwei Beisitzern
c) zwei Vertretern
Die Angehörigen des Ehrenrates sind in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für 5 Jahre zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. Mitglieder des Ehrenrates dürfen keine weiteren Ämter im Sinne des § 14 bekleiden.
Der Ehrenrat hat die Aufgabe:
1. in seiner Eigenschaft als Schlichtungsausschuss alle Streitfälle unter den Mitgliedern zu schlichten, sobald er vom Vorstand oder von einem Mitglied des Vereines dazu aufgerufen wird.
2. aufgrund der Schlichtungs- und Ehrenratsordnung des Vereins auf Antrag des Vorstandes oder eines Vereinsmitgliedes Ehrenratsverfahren durchzuführen.
Weitere Informationen
Unserer Ehrenratsordnung
Grundlage für die Einrichtung eines Ehrenrats ist § 25 BGB
Wikiwand zum Ehrenrat






