Informationen zur Mitgliedschaft
Wir sind ein Verein!
Willst du einfach mal vorbeischauen?
Wie du starten kannst
Du möchtest das Training erst einmal ausprobieren?
Und das ist noch zu beachten
- Bitte schau dir die Platz- und Geräteordnung an.
- Für deinen Hund muss ein Hundehaftpflichtversicherung* abgeschlossen sein.
- Dein Hund muss eine gültige Tollwutschutzimpfung haben.
Was kostet dich der Verein?
- Einmalige Aufnahmegebühr: 85 Euro
Jugendliche und Ehepartner/Partner zahlen die Hälfte - Jahresbeitrag: 150 Euro
Jugendliche und Ehepartner/Partner zahlen die Hälfte. - Zudem ist festgelegt, dass jedes aktive Mitglied im Jahr 15 Stunden sowie Jugendliche und Rentner 7,5 Stunden Arbeitsdienst leisten soll. Bei Nichterfüllung des Arbeitsdienstes wird eine Ausgleichszahlung von 20 Euro pro Stunde fällig.
Und so trittst du unserem Verein bei:
- Bitte fülle den Aufnahmeantrag vollständig aus und geben ihn bei deinem Trainer ab.
- Nach Bestätigung deiner Mitgliedschaft ist die einmalige Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag (anteilig) zu überweisen. Im Folgejahr wird dann zum Jahresbeginn abgebucht.
FAQs – Oft gestellte Fragen zur Mitgliedschaft:
Was ist der Unterschied von aktiver zu passiver Mitgliedschaft?
Aktiv ist jedes Mitglied, das regelmäßig auf unserer Anlage trainiert. Passive Mitglieder nehmen nicht am Training teil und zahlen Mitgliedsbeitrag, sind jedoch nicht zum Arbeitsdienst verpflichtet.
Wie werde ich passives Mitglied?
Jedes Mitglied meldet sich selbst schriftlich beim Vorstand passiv bzw. zurück aktiv. Es reicht nicht den Trainer zu informieren!
Behalte ich als passives Mitglied meinen Trainingsplatz?
Wenn du dich passiv meldest, verlierst du deinen Platz im Training. Möchtest du wieder trainieren, musst du dich an die Obleute wenden und um einen neuen Trainingsplatz bitten.
Wie läuft eine Kündigung ab?
Ausreichend ist eine E-Mail an den Vorstand oder ein Brief an die Vorsitzenden.
Achtung: Es gibt auf jeden Fall eine Kündigungsbestätigung, die aufbewahrt werden sollte.
Gibt es Kündigungsfristen?
Ja, die Kündigung gilt für die Mitgliedschaft bis Ende des laufenden Kalenderjahres, wenn sie bis Ende September bei den Vorsitzenden eingegangen ist. Bei später eingehende Kündigungen, wird diese erst zum Ende des folgenden Kalenderjahres gültig.
Wenn ich vor Oktober kündige, kann ich dann noch weiter trainieren?
Ja, bis zum Ende des Jahres. Solange du aktiv gemeldet bist, fallen dann auch noch Arbeitsdienststunden an.
Werde ich automatisch bei einer Kündigung auf passiv gesetzt?
Nein, wenn du gleichzeitig mit deiner Kündigung in den Passivstatus versetzt werden möchtest, musst du dies in deinem Kündigungsschreiben vermerken.