Vereinsorganisation
Funktionen und Aufgaben der einzelnen Vereinsorgane.

Aufgaben des geschäftsführender Vorstand
Mitgliederverwaltung
- Ansprechpartner für (neue) Mitglieder rund um ihre Mitgliedschaft
- Stammdatenbank
- Neuanlage Anmeldungen
- Verwaltung und Aktualisierung der Daten
- Kommunikation mit den Mitgliedern,
- wenn Unterlagen etc. eingetroffen sind
- offene Posten
- Onboarding neuer Mitglieder – Information zu Dokumenten, Pflichten, Kommunikation usw.
- Arbeitsdienste
- Pflege in EasyVerein
- Kommunikation mit Mitgliedern zu Arbeitsdienststunden / offenen Stunden
- Abrechnung offenen Arbeitsstunden gemeinsam mit dem Kassenwart
Mitgliederverwaltung im DVG
- Beantragung der Mitgliedschaft(en)
- Änderung der Daten
- Abmeldung von Mitgliedern
- Beantragung der Leistungsurkunden, etc.
- Ehrungen
- Abgleich der Stammdaten des DVGs mit denen des NPVs
- Weitere Kommunikation mit dem DVG rund um Mitglieder
Vertretung des anderen Vorstandsvorsitzenden
Ansprechpartner und Vertreter des Vereins
- Ansprechpartner (auf der Webseite) für Vereinsthemen
- Ansprechpartner für Nachbarn, Politik, Stadt, Veterinärämtern usw.
- Ansprechpartner für LV und DVG sowie Teilnahme an deren Sitzungen
- Leitung der Vorstandssitzungen
Vereinspflege und -entwicklung
- Verantwortung für Trainingsbetrieb und Vereinsgelände, z.B. bei Veränderungen
- Abstimmung mit Sportwart und Platzwart zur Situation und Planungen
- Bedarfsermittlung Sparten und Anlage
- Trainerverwaltung im DVG
- Anmeldung neuer Trainer
- Verlängerungen und Anmeldungen SKN beim DVG
- Austausch mit Trainern allgemein und interne Veränderungen
- Freigaben von Rechnungen und Anschaffungen bis unter 1000 Euro, über 1000 Euro der gesamte geschäftsführende Vorstand
- Weiterentwicklung des Vereins in Abstimmung mit den Vorstandsmitgliedern
Vertretung des anderen Vorstandsvorsitzenden
Finanzen
- Buchführung
- Überweisungen von Auslagenersatz an Mitglieder nach Vorlage von Belegen/Rechnungen/Kassenbons
- Rechnungsstellung Sponsoring
- Überwachung Zahlungseingänge (Beiträge Neu-Mitglieder, etc.)
- Einziehung der Mitgliedsbeiträge
- Ausstellung von Spendenbescheinigungen
- Schnittstelle mit Turniere-Meldestellen
Jahresabschluss des Vereins
Aufgaben des erweiterter Vorstand
- Texte präzise formulieren und Kerninhalte darstellen, sodass auch später nachvollziehbar bleibt, was genau besprochen wurde und welche Entschlüsse gefallen sind
- Protokoll Erstellung
- Vor- und Nachbereitung der Vorstandsitzungen
- Vor- und Nachbereitung der Trainersitzungen
- Vor- und Nachbereitung von Mitgliederversammlungen
- Mitglieder Anschreiben: Einladungen oder Mailings
- Entwurf und Aktualisierung von NPV-Dokumenten, zum Beispiel: Aufnahmeantrag, Listen, Vorlagen
- Information und Ansprechpartner der Redaktion (Website & Sozialmedia)
- Organ aller Sparten im Vorstand, der die Interessen und Entscheidungen der Sparten vertritt, auch wenn es nicht seine eigenen sind.
- Stimmt Maßnahmen des Vorstands, die den Trainingsbetrieb und die Anlage betreffen, mit den Sparten ab, bevor diese beschlossen werden.
- Organisiert die Kommunikation und Synergien zwischen den Sparten
- Führt eigenverantwortliche Treffen mit den spartenverantwortlichen Vertretern durch, um Termine, Budgets, Turniere und Seminare sowie Auslastung der Trainingsgruppen zu organisieren und im Vorstand zu vertreten
- Trainerausbildung: SKN und Neuerwerb in Rücksprache mit dem geschäftsführenden Vorstand
- Verwaltet die Auslastung der Plätze und Zeiten in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand
- Abfrage der Besetzung und freier Plätze in den Trainingsgruppen bei den Trainern und anschließende Pflege der Mitgliederdaten in EasyVerein
- Verantwortlich und 1. Ansprechpartner für Vereinshaus und Gelände
- Initialisierung und ggf. Organisation der Arbeitsdienste
- Koordination Greenkeeper (Rüdiger & Co) und AGs
- Recherche und Einholen von Angeboten
- Koordination der Reparaturen und Arbeiten auf dem Gelände (Schornsteinfeger, etc.)
- Abstimmung und Abrechnung mit Gerken (Wasser, Strom, Müll, etc.)
Aufgaben der weitere Funktionen
Spartenbeauftragte
Es sollte idealerweise ein Sparten-SKN vorhanden sein, jedoch ist mindestens eine Sachkundigkeit erforderlich.
- Ansprechpartner der jeweiligen Sparte (Hoopers, Agi, THS, RO etc.)
- Planung und Auslastung der Gruppen
- Ansprechpartner (auf der Webseite) für Anfragen zu Trainingsplätzen in der Sparte
- Koordination und Kommunikation mit den jeweiligen Spartentrainern
- Budgetplanung für die Sparte in Abstimmung mit dem Sportwart / Vorstand
- Terminplanung für Turniere, Seminare oder Sonderveranstaltungen
- Teilnahme an den Sitzungen und Ansprechpartner der LV-Sparte
Trainer:in
- Fachliche Ausbildung der Hund-Mensch-Teams
- 1. Ansprechpartner:in der Gruppenmitglieder / Trainees
- Onboarding neuer Mitglieder inkl. Prüfen und Abgabe des Anmeldeantrags (3. Seiten - ausgedruckt)
- Jährliche Überprüfung des Impfausweises und der Haftpflichtversicherung
- Halbjährlichen Meldung der Trainees an den Sportwart für die Datenpflege
- Freie Trainingsplätze an die Spartenbeauftrage melden
- Unterstützung der Trainees beim Start ins Turniergeschehen
- Teilnahme an SKN-Veranstaltungen
- Abmelden von Trainings in der WhatsApp Gruppe
Unser Ehrenrat
ist in unserem Verein nach der Mitgliederversammlung und dem Vorstand die 3. höchste Instanz.
Aktuelle Mitglieder des Ehrenrats
Vorsitz: Annika P. (gewählt 2024)
Beisitz: Almut A. (gewählt 2021)
Beisitz: Rüdiger S. (gewählt 2024)
Vertretung: Nina W. (gewählt 2025)
Vertretung: Susann B. (gewählt 2025)
Kontakt
Ihr erreicht den Ehrenrat über diese E-Mailadresse
Funktion laut Satzung
Der Ehrenrat setzt sich wie folgt zusammen, aus:
a) dem Vorsitzenden des Ehrenrates
b) zwei Beisitzern
c) zwei Vertretern
Die Angehörigen des Ehrenrates sind in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für 5 Jahre zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. Mitglieder des Ehrenrates dürfen keine weiteren Ämter im Sinne des § 14 bekleiden.
Der Ehrenrat hat die Aufgabe:
1. in seiner Eigenschaft als Schlichtungsausschuss alle Streitfälle unter den Mitgliedern zu schlichten, sobald er vom Vorstand oder von einem Mitglied des Vereines dazu aufgerufen wird.
2. aufgrund der Schlichtungs- und Ehrenratsordnung des Vereins auf Antrag des Vorstandes oder eines Vereinsmitgliedes Ehrenratsverfahren durchzuführen.
Weitere Informationen
Unserer Ehrenratsordnung
Grundlage für die Einrichtung eines Ehrenrats ist § 25 BGB
Wikiwand zum Ehrenrat






