Vereinsorganisation

Funktionen und Aufgaben der einzelnen Vereinsorgane.

Aufgaben des geschäftsführender Vorstand

Aufgaben des erweiterter Vorstand

Aufgaben der weitere Funktionen

Spartenbeauftragte

Es sollte idealerweise ein Sparten-SKN vorhanden sein, jedoch ist mindestens eine Sachkundigkeit erforderlich. 

  • Ansprechpartner der jeweiligen Sparte (Hoopers, Agi, THS, RO etc.)
  • Planung und Auslastung der Gruppen
  • Ansprechpartner (auf der Webseite) für Anfragen zu Trainingsplätzen in der Sparte
  • Koordination und Kommunikation mit den jeweiligen Spartentrainern
  • Budgetplanung für die Sparte in Abstimmung mit dem Sportwart / Vorstand
  • Terminplanung für Turniere, Seminare oder Sonderveranstaltungen
  • Teilnahme an den Sitzungen und Ansprechpartner der LV-Sparte

Trainer:in

  • Fachliche Ausbildung der Hund-Mensch-Teams
  • 1. Ansprechpartner:in der Gruppenmitglieder / Trainees
  • Onboarding neuer Mitglieder inkl. Prüfen und Abgabe des Anmeldeantrags (3. Seiten - ausgedruckt)
  • Jährliche Überprüfung des Impfausweises und der Haftpflichtversicherung
  • Halbjährlichen Meldung der Trainees an den Sportwart für die Datenpflege
  • Freie Trainingsplätze an die Spartenbeauftrage melden
  • Unterstützung der Trainees beim Start ins Turniergeschehen
  • Teilnahme an SKN-Veranstaltungen
  • Abmelden von Trainings in der WhatsApp Gruppe

Unser Ehrenrat

ist in unserem Verein nach der Mitgliederversammlung und dem Vorstand die 3. höchste Instanz.

Aktuelle Mitglieder des Ehrenrats

Vorsitz: Annika P. (gewählt 2024)

Beisitz: Almut A. (gewählt 2021)

Beisitz: Rüdiger S. (gewählt 2024)

Vertretung: Nina W. (gewählt 2025)

Vertretung: Susann B. (gewählt 2025)

Kontakt

Ihr erreicht den Ehrenrat über diese E-Mailadresse

Funktion laut Satzung 

Der Ehrenrat setzt sich wie folgt zusammen, aus:

a) dem Vorsitzenden des Ehrenrates

b) zwei Beisitzern

c) zwei Vertretern

Die Angehörigen des Ehrenrates sind in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für 5 Jahre zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. Mitglieder des Ehrenrates dürfen keine weiteren Ämter im Sinne des § 14 bekleiden.

Der Ehrenrat hat die Aufgabe:

1. in seiner Eigenschaft als Schlichtungsausschuss alle Streitfälle unter den Mitgliedern zu schlichten, sobald er vom Vorstand oder von einem Mitglied des Vereines dazu aufgerufen wird.

2. aufgrund der Schlichtungs- und Ehrenratsordnung des Vereins auf Antrag des Vorstandes oder eines Vereinsmitgliedes Ehrenratsverfahren durchzuführen.

Weitere Informationen 

Unserer Ehrenratsordnung

Grundlage für die Einrichtung eines Ehrenrats ist § 25 BGB

Wikiwand zum Ehrenrat